Städtische Riemerschmid-Wirtschaftsschule

Frauenstraße 19, 80469 München

Mit Wirkung zum 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.

Kinder und Jugendliche, die ab dem 1. März in Gemeinschaftseinrichtungen neu aufgenommen werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation (z. B. Vorlage eines Impfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses) bereits vor der Aufnahme nachweisen.

 

Diese Regelung gilt daher auch für Schüler*innen der Berufsschule (oder Wirtschaftsschule oder FOS). (evtl. Schulname nennen)

 

Bitte beachten Sie: Diese Regelung erstreckt sich an unserer Schule auch auf die Fachschule (evtl. Schulname nennen) (Berufsoberschule, Berufsfachschule etc.), da das Schulgebäude gemeinsam benutzt wird.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de/<https://www.masernschutz.de/>